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Zur subsidiaeren Anwendbarkeit des Erstanmelderprivilegs bei der Loesung konkurrierender Versammlungen
Nach Art. 8 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Wenn aber mehrere Versammlungen für die gleiche Zeit an demselben Ort angemeldet werden, ist die uneingeschränkte Ausübung der Versammlungsfreiheit faktisch unmöglich. Der Autor untersucht, wie der einschreitende Staat dabei die Ausübung der Versammlungsfreiheit ermöglicht, und fragt, nach welchen Kriterien der Staat gegen wen einschreiten darf. Das Erstanmelderprivileg, das bisher die versammlungsrechtliche Praxis häufig bestimmt, hat dazu geführt, dass die Veranstalter durch frühzeitige Anmeldungen beliebige Plätze reservieren. Der Autor stellt diese zweifelhaften Auswirkungen des Erstanmelderprivilegs infrage und schlägt eine verfassungskonforme Lösung des Problems vor.
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